AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Zweck der Veranstaltungen, Anwendungsbereich

1.1.
ImmoSport e.V. führt in ganz Deutschland und ggf. im Ausland Veranstaltungen durch. Die Veranstaltungen werden
von dem veranstaltenden Verein zur Durchführung von gemeinnützigen Sport- und Businessevents in der Immobilienbranche (ImmoSport) e.V. (nachfolgend als „Veranstalter“ bezeichnet) koordiniert und durchgeführt. Die Veranstaltungen werden ohne Ergebniswertung durchgeführt. Das Leistungsniveau der Teilnehmer wird durch verschiedene Gruppen aufgegriffen. Die Einteilung in die verschiedenen Leistungsgruppen erfolgt durch die sportliche Leitung.
1.2.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch “Regelwerk”) finden auf alle Verträge über die Teilnahme an von ImmoSport e.V. durchgeführten Veranstaltungen Anwendung.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen/Obliegenheiten
2.1.
Teilnahmeberechtigt ist jeder Hobby-, Freizeit und Amateursportler, der im Veranstaltungszeitraum die in diese im Regelwerk normierten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und sich ordnungsgemäß angemeldet sowie die Teilnahmegebühr gezahlt hat. Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich. Lizenzierte Sportler sollen dies bei der Anmeldung angeben.
2.2.
Teilnahmeberechtigt ist jeder, der über die körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen zu der Teilnahme an den Veranstaltungen verfügt. Der Teilnehmer ist verpflichtet, diese Voraussetzungen im Vorfeld und während der Veranstaltungen selbst, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes zu prüfen und auf Verlangen nachzuweisen. Der Teilnehmer hat sich über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls ärztlichen Rat einzuholen.
2.3.
Jeder Teilnehmer hat für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während der gesamten Veranstaltungen einen den gültigen Ansi/Snell- bzw. den geltenden TÜV-/GS-Normen oder UCI-Bestimmungen entsprechenden Helm (Rennrad-, MTB-, Ski-, und Motorrad-Veranstaltungen) tragen.
2.4.
Doping, also die Nutzung unerlaubter Methoden und Substanzen zur Leistungssteigerung, ist nicht erlaubt.
2.5.
Alle in diesem Regelwerk enthaltenen ergänzenden Anweisungen, Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmers. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer dieses Regelwerk als verbindlich an. Den Inhalten dieses Regelwerks ist zu entsprechen, den Anweisungen von Polizei, des Personals und der Hilfskräfte ist jederzeit Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der anderen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von den Veranstaltungen vorzunehmen. Ein Anspruch des ausgeschlossenen Teilnehmers auf Erstattung der Teilnehmergebühr durch den Veranstalter besteht nicht, auch nicht anteilig.
§ 3 Anmeldung
3.1.
Die Online-Präsentation der Veranstaltungen stellt lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots des Teilnehmers dar. Die Reiseanmeldung erfolgt verbindlich ausschließlich über das auf der Webseite
www.expobike.de bereitgestellte Anmeldeformular. Mit der Absendung des vollständig ausgefüllten Formulars („jetzt verbindlich anmelden“) bietet der Teilnehmer verbindlich den Abschluss des Vertrages an. Der Veranstalter bestätigt den Zugang der Anmeldung unverzüglich auf elektronischem Wege, ohne dass dies bereits eine Annahme seines Angebotes darstellt.
3.2.
Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Teilnehmer auf dem Anmeldeformular dieses Regelwerk anerkannt hat und der Teilnehmer von dem Veranstalter eine Teilnahmebestätigung, die per E-Mail versendet wird, erhalten hat. Doppelte Anmeldungen zum Erhalt eines zweiten Startplatzes durch ein und denselben Teilnehmer sind nicht möglich. Die Anmeldung ist personengebunden und kann nachträglich nicht auf eine andere Person übertragen werden. Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer in dem Veranstaltungszeitraum verhindert ist und die Rücktrittsfrist von
zwei Wochen bereits verstrichen ist.
3.3.
Die Teilnahmegebühr ist spätestens bis vier Wochen vor dem Event fällig. Ihre Zahlung kann entweder durch Lastschrifteinzug (vgl. Einzugsermächtigung auf der Anmeldung) oder durch Zahlung auf folgendes Konto des Veranstal-
ters erfolgen:
3.4.
Kontoinhaber: ImmoSport e.V., BIC: DUSSDEDDXXX (Stadtsparkasse Düsseldorf),
IBAN: DE93 3005 0110 1005 9274 37
§ 4 Durchführung der Veranstaltungen
4.1.
Die Einzelheiten zu den jeweiligen Veranstaltungen, Etappen und die Höhenprofile sind auf der Homepage „www.expobike.de“ veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Der Veranstalter behält sich einen Streckenwechsel oder eine Verlagerung einzelner Etappen ausdrücklich vor.
4.2.
Der Teilnehmer ist nicht verpflichtet, alle Veranstaltungen abzulegen, sondern kann hieraus einzelne Events frei wählen.
4.3.
Der Teilnehmer nimmt jeweils an der kompletten Veranstaltung teil. Die Teilnahme an einzelnen Tagen ist nicht möglich, sofern nicht anders ausgeschrieben.
4.4
Anreise und Abreise zum Startort der Veranstaltung erfolgt durch jeden Teilnehmer selbstständig und auf eigene Kosten, sofern nicht anders aufgeführt.
4.5
Die Startzeiten sind so gewählt, dass eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln am Morgen des ersten Tages aus allen Metropolen Deutschlands möglich ist.
§ 5 Leistungen des Veranstalters
5.1.
Sämtliche vertragliche Leistungen des Veranstalters bestimmen sich nach den nachfolgenden Regelungen des § 5 dieses Regelwerks. Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die folgenden Angaben zum Leistungsumfang sind für den Veranstalter bindend. Er behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung des Leistungsumfangs zu erklären.
5.2.
Der Veranstalter stellt den Teilnehmern kostenfrei und im ausreichenden Umfang sportartspezifische Bekleidung zu einzelnen Veranstaltungen zur Verfügung.
5.3.
Bei Bedarf kann jeder Teilnehmer im Rahmen der Tour weitere Kurz- oder Langarmtrikots, kurze Radhosen sowie andere Ausrüstungsgegenstände wie Trainingswesten, Armlinge und Beinlinge über die Homepage des Veranstalters auf “www.expobike.de” käuflich erwerben (solange der Vorrat reicht).
5.4.
Von der Teilnahmegebühr sind folgende Leistungen bei ausgewiesenen Veranstaltungen des Veranstalters umfasst:
5.4.1. Koordination der Veranstaltungen und Anführung der Gruppen durch Guides.
5.4.2. Organisation der Hotelübernachtung in 3-4 Sterne-Hotels (Buchung des Hotels für die Teilnehmer), Hotelrechnung
wird bei einzelnen Veranstaltungen vom Teilnehmer selbst übernommen.
5.4.3. Verpflegung an den Tagen der Veranstaltungen (Frühstück, Mittagsimbiss, Abendessen, Wasser für die Ausfahrten, Wasser als Tischgetränk, Energieriegel), sofern nicht anders ausgeschrieben.
5.4.4. Bereitstellung eines Besenwagens, der diejenigen Teilnehmer aufnimmt, die eine Etappe aufgrund von Erschöpfung, Verletzung, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht beenden können oder wollen. Auf Mitnahme in dem Begleitfahrzeug besteht jedoch kein Anspruch. Die Vergabe der vorhandenen Plätze steht im Ermessen der sportlichen Leitung.
5.4.5. Transport des Gepäcks (1 Reisetasche nicht schwerer als 20 Kg) und einer “Arbeitstasche” (Laptop etc.).
5.4.6. Für die Tour nach München erfolgt zusätzlich der Transport eines ExpoReal-Koffers („Messegepäck“) zum Tourenziel München. Dieser Koffer steht während der Tour nicht zur Verfügung.
5.5.
Der Veranstalter bietet den Teilnehmern auf der Tour nach München auf seine Kosten ein- bis zweimal einen Übernacht-Waschservice ausschließlich für die Toursportbekleidung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Teilnehmer seine
Toursportartikel identifizierbar namentlich kennzeichnet. Der Veranstalter stellt hierfür Material zur Verfügung.
5.6.
Während der gesamten Tour steht den Teilnehmern ein technischer Support zur Verfügung. Hierzu stellt der Veranstalter einen Werkstattwagen mit Mechaniker zur Verfügung. Die Arbeitsleistung des Mechanikers steht dem Teilnehmer kostenfrei zur Verfügung. Die Kosten für verwendetes Material gehen zu Lasten des Teilnehmers und werden mit diesem gesondert abgerechnet.
5.7.
Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, über den Veranstalter ein Leihfahrrad zu buchen. Die Kosten hierfür trägt der Teilnehmer selbst.
5.8.
Sollte der Veranstalter den Teilnehmern Tourräder bereitstellen, ist der Teilnehmer verpflichtet, das von dem Veranstalter bereitgestellte Fahrrad während der Veranstaltungen bzw. den einzelnen Etappen zu nutzen. Ein Anspruch auf Nutzung des eigenen Fahrrades besteht in diesem Fall nicht.
§ 6 Ausrüstung der Teilnehmer/Marketing
6.1.
Folgende Ausrüstungsgegenstände sind von dem Teilnehmer selbst auf eigene Kosten zu stellen:
  • Rennrad in passender Größe entsprechend den Regelungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) oder
  • der Union Cycliste Internationale (UCI). Es darf sich dabei ausschließlich um muskelbetriebene Zweiräder mit
  • mindestens zwei voneinander unabhängigen Bremsen handeln (keine Elektro- oder Motobikes) ;
  • Fahrradhelm
  • Ersatzfahrradschlauch und Ersatzmantel
  • Flaschenhalter am Unter- oder Sitzrohr des Rahmens
  • kleines Werkzeug;
  • insbesondere den Wetterbedingungen entsprechende und für Regen geeignete Fahrradbekleidung;
  • ggf. andere Sportausrüstung (Golf-Equipment, Motorrad, Skier etc.) .
6.2.
Die Rennräder sowie die Fahrradhelme werden vom Veranstalter aus organisatorischen Gründen gekennzeichnet.
6.3.
Folgende Sportgeräte und sonstigen Hilfsmittel sind im Rahmen der Veranstaltungen (außer bei besonders gekennzeichneten Events) nicht zugelassen: Trekking- oder Stadtfahrräder, Mountainbikes, Eingangräder (Single-Speed), Scheiben-, Liege- und Einräder, Handbikes, Triathlon-, Hörner- bzw. Deltalenker, Lenkeraufsätze, Bahnräder, Fahrradanhänger, Packtaschen, befestigte oder mitgeführte Teile die den Fahrer ablenken können (z.B. Kamera o.ä.), Trinkflaschen aus zerbrechlichem Material, Tonträger jeglicher Art sowie sonstige die Wahrnehmung beeinträchtigende Gegenstände wie z.B. Kopfhörer etc., sofern nicht anders ausgeschrieben.
6.4.
Teilnehmer mit einem regelwidrigen Fahrrad können ohne Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr vom Veranstalter ausgeschlossen werden. Das Gleiche gilt für den Fall, dass ein Teilnehmer gegen die hier niedergelegten
Regelungen verstößt.
6.5.
Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrades selbst verantwortlich.
6.6.
Während der Veranstaltungen sind die Straßenverkehrsordnung sowie das Rechtsfahrgebot einzuhalten. Das Überqueren von geschlossenen Bahnübergängen ist verboten. Weiterhin ist es den Teilnehmern untersagt, sich an den begleitenden motorisierten Fahrzeugen festzuhalten, um sich von diesen ziehen zu lassen.
6.7.
Den Teilnehmern sind die besonderen Risiken einer Gruppenfahrradtour bekannt. Aus diesem Grund verpflichtet sich der Teilnehmer, auf die Rechtsgüter der übrigen Teilnehmer besondere Rücksicht zu nehmen und riskante Überholmanöver sowie ein sonstiges risikobehaftetes Fahrverhalten zu unterlassen.
6.8.
Während der gesamten Veranstaltungen besteht ausnahmslos Helmpflicht.
6.9.
Das von dem Veranstalter zur Verfügung gestellte Trikot dient der Identifikation des Teilnehmers und ist während der Fahrten und zu offiziellen Anlässen, wie z. B. Sponsorenterminen, zu tragen.
6.10.
Jegliche Marketingmaßnahmen auf der Veranstaltung in Wort/Ton/Bild und auch das Verteilen von Marketing-Gegenständen stehen ausschließlich dem Veranstalter zu; die Teilnehmer sind nicht berechtigt, Marketing ohne den Ab-
schluss eines Sponsorenvertrages mit dem Veranstalter zu betreiben. Der Veranstalter ist im Falle des Verstoßes gegen diese Verpflichtung berechtigt, den Teilnehmer ohne Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr von der
Veranstaltung mit sofortiger Wirkung auszuschließen.
§ 7 Rücktritt undAusfall von bzw. Nichtantritt zu Veranstaltungen
7.1.
Ein Rücktritt sowie eine Änderung der ausgewählten Veranstaltungen ist bis zum Ablauf von zwei Wochen nach der Anmeldung kostenfrei möglich. Im Falle eines späteren Rücktritts bzw. des Nichtantritts bei einer Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
7.2.
Bei einem Nichtantritt oder einer Unterbrechung der Veranstaltung oder einzelner Etappen gehen die hierdurch entstehenden Kosten zu Lasten des Teilnehmers. Ein Anspruch gegen den Veranstalter besteht nicht.
7.3.
Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, nur beispielhaft und keineswegs abschließend z.B. durch Naturkatastrophen, aber auch durch Streikmaßnahmen Dritter oder Verwaltungsakte oder sonstige Ereignisse, die sich dem Einflussbereich des Veranstalters entziehen, oder widrigen Witterungsbedingungen nicht stattfinden bzw. sagt der Veranstalter eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder widrigen Witterungsbedingungen ab, hat der Teilnehmer gegen den Veranstalter keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr oder auf Ersatz sonstiger Schäden wie Anreise- oder Hotelkosten. Dies gilt auch für die Streichung oder Verlegung einzelner Etappen.
7.4.
Der Teilnehmer kann mit der Anmeldung eine Reiserücktrittsversicherung (siehe Anmeldung) buchen. Die Prämie (netto) variiert je nach angemeldeter Veranstaltung. Die Gebühr für die Veranstaltung ist dem jeweiligen Anmeldeformular zu entnehmen.
7.5.
Für die Reiserücktrittsversicherung gelten die Verbraucherinformationen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Europäischen Reiseversicherung, welche unter www.expobike.de hinterlegt sind. Von der Rücktrittsversicherung ausgeschlossen sind die zusätzlich gebuchten Leistungen. Im Versicherungsfall erfolgt ausschließlich eine
Erstattung der Teilnehmergebühr durch den Versicherer. Die Rücktrittsversicherung ist keine Leistung des Veranstalters.
§ 8 Haftung
8.1.
Für die Gewährleistung und Haftung des Veranstalters gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht im Folgenden etwas anderes vereinbart wird.
8.2.
Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer weiß um die Risiken und Gefahren solcher Veranstaltungen.
8.3.
Der Veranstalter haftet bei jeder leicht fahrlässigen Schadensverursachung nur im Falle der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Teilnehmer vertrauen darf sowie begrenzt auf den
vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Dies gilt weder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit noch in Fällen zwingender Haftung, wie z.B. der Übernahme einer Garantie.
8.4.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich als Fremdleistungen vermittelt und die ausdrücklich als solche beschrieben werden.
8.5.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke, Wertgegenstände oder Ausrüstungsgegenstände der Teilnehmer. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnehmer sich selbst und ihr Fahrrad ausreichend versichern sollten.
8.6.
Die Haftung des Veranstalters ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, gemäß § 651h Abs. 1 BGB auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, sofern der Veranstalter den Schaden des Teilnehmers nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführt hat oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.7.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, im Falle von Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
8.8.
Personal und Hilfskräfte des Veranstalters sind nicht berechtigt, jegliche Ansprüche anzuerkennen.
§ 9 Datenerhebung und Verwertung/Einwilligungserklärung
9.1.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten maschinell gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltungen verarbeitet sowie in der
Teilnehmer- und Ergebnisliste veröffentlicht werden.
9.2.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen gemachten Fotos, Videos sowie andere Bild- und Tonaufnahmen wie Interviews in Rundfunk und Fernsehen ohne
Vergütungsanspruch und ohne zeitliche und räumliche Begrenzung uneingeschränkt genutzt und veröffentlicht werden dürfen.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen diese s Regelwerks ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine regelungsbedürftige Lücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht.
Veranstalter:
Immobilien & Sport e.V.
Bergische Straße 2, 50858 Köln
Tel.: +49 (0)2234-2509331
E-Mail: service@expobike.de